Standaufsicht

Im Rahmen der letzten Novellierung des WaffG und der AWaffV wurde eindeutig definiert, dass ein Schießbetrieb auf zugelassenen Schießstätten für Sportschützen nur dann erfolgen darf, wenn eine qualifizierte Standaufsicht den Schießbetrieb beaufsichtigt.

Diese Aufsichtspersonen haben die Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass auf der Schießstätte die Sicherheitsbestimmungen, die Auflagen der Schießstätte und natürlich die Bestimmungen des WaffG. eingehalten werden.

Jeglicher Schießbetrieb ohne anwesende zugelassene Aufsichtsperson ist nicht gestattet!

Der BDS Landesverband Hessen bietet Unterweisungen für Aufsichtspersonen an. Diese Unterweisungen dauern ca. 3 Stunden und werden zu individuellen Terminen und in verschiedenen Örtlichkeiten durchgeführt. Bei erfolgreicher Teilnahme erfolgt die entsprechende Bestätigung und Registrierung in der Datenbank des BDS.  Jeder erfolgreiche Teilnehmer erhält weiterhin einen entsprechenden Eintrag in seinem Mitgliedsausweis und eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei Schießstättenbetreibern und Behörden.

Die Termine und Informationen zu den Unterweisungsveranstaltungen werden auf der Website des Landesverbandes veröffentlicht und sind über das Meldesystem des Landesverbandes zu buchen.

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