Rechtschutzversicherung

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen und schon bestehenden Haftpflichtversicherung für die BDS-Mitglieder (Deckungssumme 5 Millionen Euro) hat der BDS-Gesamtvorstand auf seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 auf Antrag des Präsidenten den Abschluss einer umfassenden Rechtsschutzversicherung durch den Bundesverband für alle seine Mitglieder beschlossen.

Deckungsumfang

Straf-Rechtsschutz
gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-
Versicherung MGU für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff.

Verwaltungs-Rechtsschutz
gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben.

Deckungssummen

  • EUR 100.000,- je Rechtsschutzfall
  • Strafkaution darlehensweise EUR 100.000,-

Bezüglich des Jahresbeitrages, den die Vereine an den BDS bzw. die Landesverbände zu bezahlen haben, richtet sich dies im Einzelnen nach den Festlegungen des Landesverbandes. Ob sich ihr Jahresbeitrag – der sich ja aus Bundes- und Landesverbandsbeitrag zusammensetzt – erhöht, wird den Mitgliedern von ihren einzelnen Landesverbänden mitgeteilt.

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